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   BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89   

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BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89 (https://dejure.org/1989,11605)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1989 - 2 StR 271/89 (https://dejure.org/1989,11605)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1989 - 2 StR 271/89 (https://dejure.org/1989,11605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Einstufung als erheblich geistig behinderte, retardierte und milieugeschädigte Persönlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89
    Diese Taten lassen sich auch nach ihrem konkreten Zuschnitt nicht mehr der Kleinkriminalität zuordnen, sondern gehören zur mittleren Kriminalität, die - wie der Bundesgerichtshof wiederholt schon entschieden hat - vom Anwendungsbereich des § 63 StGB miterfaßt ist (BGHSt 27, 246, 248; BGH, Urteil vom 21. März 1989 - 1 StR 120/89 - und Beschluß vom 28. März 1989 - 1 StR 80/89; vgl. auch Hanack in LK StGB 10. Aufl. § 63 Rdn. 54).
  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 719/78

    Ablehnung eines Antrags auf Unterbringung der Beschuldigten in einem

    Auszug aus BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89
    Zwar heißt es in zwei früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, Eigentumsdelikte der mittleren Kriminalität reichten jedenfalls dann aus, wenn es sich dabei um Serientaten handele (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH MDR 1976, 767 f); doch hat der erkennende Senat bereits seit langem klargestellt, daß § 63 StGB auch Anwendung finde, falls ein Täter - wie hier - immer wieder Diebstähle von nicht nur ganz geringfügigem Umfang begehe, mögen auch Zahl und zeitliche Aufeinanderfolge seiner Verfehlungen nicht deren Kennzeichnung als Serientaten rechtfertigen (BGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - 2 StR 719/78).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

    Auszug aus BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89
    Die Kammer geht freilich zu Recht davon aus, daß die bloße Möglichkeit künftiger Straftaten der mittleren Kriminalität die Anordnung der Maßregel nicht rechtfertigen kann, hierfür vielmehr eine Wahrscheinlichkeit gegeben sein muß (BGH NStZ 1986, 572 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89
    Diese Taten lassen sich auch nach ihrem konkreten Zuschnitt nicht mehr der Kleinkriminalität zuordnen, sondern gehören zur mittleren Kriminalität, die - wie der Bundesgerichtshof wiederholt schon entschieden hat - vom Anwendungsbereich des § 63 StGB miterfaßt ist (BGHSt 27, 246, 248; BGH, Urteil vom 21. März 1989 - 1 StR 120/89 - und Beschluß vom 28. März 1989 - 1 StR 80/89; vgl. auch Hanack in LK StGB 10. Aufl. § 63 Rdn. 54).
  • BGH, 28.03.1989 - 1 StR 80/89

    Möglichkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89
    Diese Taten lassen sich auch nach ihrem konkreten Zuschnitt nicht mehr der Kleinkriminalität zuordnen, sondern gehören zur mittleren Kriminalität, die - wie der Bundesgerichtshof wiederholt schon entschieden hat - vom Anwendungsbereich des § 63 StGB miterfaßt ist (BGHSt 27, 246, 248; BGH, Urteil vom 21. März 1989 - 1 StR 120/89 - und Beschluß vom 28. März 1989 - 1 StR 80/89; vgl. auch Hanack in LK StGB 10. Aufl. § 63 Rdn. 54).
  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89
    Zwar heißt es in zwei früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, Eigentumsdelikte der mittleren Kriminalität reichten jedenfalls dann aus, wenn es sich dabei um Serientaten handele (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH MDR 1976, 767 f); doch hat der erkennende Senat bereits seit langem klargestellt, daß § 63 StGB auch Anwendung finde, falls ein Täter - wie hier - immer wieder Diebstähle von nicht nur ganz geringfügigem Umfang begehe, mögen auch Zahl und zeitliche Aufeinanderfolge seiner Verfehlungen nicht deren Kennzeichnung als Serientaten rechtfertigen (BGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - 2 StR 719/78).
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung -

    Auszug aus BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89
    Der Senat sieht davon ab, auch die zugehörigen Feststellungen aufzuheben, was nach der Entscheidung BGH NStZ 1988, 309 auch die Feststellungen zu den abgeurteilten Taten in Fortfall brächte.
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Diebstahlstaten, die Regelbeispiele des besonders schweren Falles gem. § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllen, sind - wie die Revision zutreffend geltend macht - dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen und damit grundsätzlich geeignet, eine Maßregelanordnung nach § 63 StGB zu rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1989 - 2 StR 271/89 Tz. 8; Urteil vom 23. Juni 1976 - 3 StR 99/76, NJW 1976, 1949; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 63 Rn. 17; MünchKommStGB/van Gemmeren § 63 Rn. 34 mwN).
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